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   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98 (https://dejure.org/1999,11751)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.1999 - C-38/98 (https://dejure.org/1999,11751)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - C-38/98 (https://dejure.org/1999,11751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Renault

  • EU-Kommission PDF

    Régie nationale des usines Renault SA gegen Maxicar SpA und Orazio Formento.

    Brüsseler Übereinkommen - Vollstreckung von Entscheidungen - Rechte des geistigen Eigentums an Karosserieteilen für Kraftfahrzeuge - Öffentliche Ordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 05.10.1988 - 53/87

    CICRA u.a. / Renault

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    C - Urteil des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 53/87 Cicra u a./Renault (3).

    Vielmehr fährt der Gerichtshof fort, daßEinfuhrverbote und -beschränkungen, die zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt seien, nach Artikel 36 EG-Vertrag nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt zulässig seien, daß sie weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung, noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.(43) Genau diesen Punkt hat der Gerichtshof aber bereits im Urteil Cicra in der Rechtssache 53/87 geprüft mit dem Ergebnis, daß nach dem Akteninhalt das ausschließliche Recht an Teilen der Karosserie nicht darauf abziele, die einheimischen Erzeugnisse zu begünstigen.(44) Insofern geht das Urteil von 1992 in seiner Prüfung nicht weiter als das Urteil Cicra von 1988.

    3: - Slg. 1988, 6039.4: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 10).

    5: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 11 f.).

    6: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 15).

    7: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 17).

    29: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2).

    35: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2).

    36: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 10).

    37: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 13).

    44: - Urteil in der Rechtssache 53/87 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 12).

  • EuGH, 05.10.1988 - 238/87

    Volvo / Veng

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    Das vom vorlegenden Gericht angeführte Urteil Magill(50) bestätige die Prinzipien aus dem Urteil Cicra von 1988 und beziehe sich sogar ausdrücklich darauf sowie auf das Urteil in der Rechtssache 238/87(51).

    Auch die belgische und die niederländische Regierung gehen in diesem Zusammenhang auf die Urteile Volvo und Magill ein.

    Die Kommission schließlich verweist zur Beantwortung der Frage 2 auf das Urteil Cicra von 1988 und ein weiteres Urteil aus diesem Jahr, das Urteil Volvo in der Rechtssache 238/87.

    Was die von den Beklagten angeführte Erteilung von Zwangslizenzen angeht, so hat der Gerichtshof ebenfalls im Jahre 1988 in der Rechtssache 238/87(54) entschieden, "daß die Befugnis des Inhabers eines geschützten Musters, Dritte an der Herstellung und dem Verkauf oder der Einfuhr der das Muster verkörpernden Erzeugnisse ohne seine Zustimmung zu hindern, gerade die Substanz seines ausschließlichen Rechts darstellt.

    Selbst wenn die Unterscheidung zwischen Bestehen und Ausübung von gewerblichen Schutzrechten insofern nicht mehr vorgenommen wird, als Beschränkungen des freien Warenverkehrs durch die Funktion des Warenzeichenrechts für gerechtfertigt gehalten werden(58), hat der Gerichtshof im Urteil Magill unter Bezugnahme auf das Urteil Volvo nochmals bestätigt, daß die Voraussetzungen des Schutzes eines Immaterialgüterrechts mangels einer Rechtsvereinheitlichung oder -angleichung zwar nach nationalem Recht bestimmt werden und das ausschließliche Recht der Vervielfältigung zu den Vorrechten des Urhebers gehört, so daß die Verweigerung einer Lizenz als solche keinen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgehen sollte.(59) Der Gerichtshof fährt dann - wiederum unter Bezugnahme auf das Urteil Volvo - fort, daß die Ausübung des ausschließlichen Rechts durch den Inhaber unter außergewöhnlichen Umständen ein mißbräuchliches Verhalten darstellen kann.(60) Es hat somit im Urteil Magill keine Änderung der Rechtsprechung im Vergleich zum Urteil Volvo gegeben.

    50: - Zitiert in Fußnote 32.51: - Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 238/87 (Volvo, Slg. 1988, 6211).

    54: - Urteil in der Rechtssache 238/87 (zitiert in Fußnote 50).

    55: - Urteil in der Rechtssache 238/87 (zitiert in Fußnote 50, Randnr. 8).

    61: - Urteil in der Rechtssache 238/87 (zitiert in Fußnote 50, Randnr. 8).

  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    14: - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645).

    16: - Zitiert in Fußnote 14.17: - Urteil in der Rechtssache 145/86 (zitiert in Fußnote 13).

    18: - Urteil in der Rechtssache 145/86 (zitiert in Fußnote 13).

    20: - Urteile vom 10. Oktober 1996 in der Rechtssache C-78/95 (Hendrikman und Feyen, Slg. 1996, I-4943) und in der Rechtssache 145/86 (zitiert in Fußnote 13).

    28: - Urteil in der Rechtssache 145/86 (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 21).

  • EuGH, 13.07.1995 - C-350/92

    Spanien / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    Außerdem wird auf das Urteil in der Rechtssache C-350/92 verwiesen.(46) In diesem Urteil ging es um die Frage, ob der Rat eine Verordnung über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel erlassen konnte, obwohl es nach einem Urteil aus dem Jahre 1992 - dem Urteil in der Rechtssache C-30/90 - Sache des nationalen Gesetzgebers war, die Bedingungen und Modalitäten des durch das Patent verliehenen Schutzes festzulegen.

    32: - Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-350/92 (Spanien/Rat, Slg. 1995, I-1985).

    L 289, S. 28.39: - Urteil vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-235/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-777) und Urteil in der Rechtssache C-350/92 (zitiert in Fußnote 31).

    46: - Urteil in der Rechtssache C-350/92 (zitiert in Fußnote 31).

    47: - Urteil in der Rechtssache C-350/92 (zitiert in Fußnote 31, Randnr. 22).

  • EuGH, 28.03.1984 - 56/84

    Von Gallera / Maitre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    Der von der Klägerin angeführte Beschluß in der Rechtssache 56/84 führt hier zu keinem anderen Ergebnis, denn dort ging es um die Vorlage eines Gerichts, das mit einem Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel befaßt war und somit in erster Instanz entschieden hat.

    8: - Beschluß vom 28. März 1984 in der Rechtssache 56/84 (Von Gallera/Maître, Slg. 1984, 1769).

    13: - Beschluß in der Rechtssache 56/84 (zitiert in Fußnote 7, Randnrn. 3 und 5).

  • EuGH, 18.02.1992 - C-235/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    L 289, S. 28.39: - Urteil vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-235/89 (Kommission/Italien, Slg. 1992, I-777) und Urteil in der Rechtssache C-350/92 (zitiert in Fußnote 31).

    40: - Urteil vom 18. Februar 1992 in der Rechtssache C-30/90 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1992, I-829) und Urteil in der Rechtssache C-235/89 (zitiert in Fußnote 38).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    31: - Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (CILFIT, Slg. 1982, 3415).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    33: - Urteil vom 6. April 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-241/91 P und C-242/91 P (RTE und ITP/Kommission, Slg. 1995, I-743) (im folgenden: Urteil Magill).
  • EuGH, 17.10.1990 - C-10/89

    CNL-SUCAL / HAG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    58: - Urteil vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89 (Hag II, Slg. 1990, I-3711).
  • EuGH, 27.03.1963 - 28/62

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-38/98
    30: - Urteil vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62 bis 30/62 (Da Costa, Slg. 1963, 63, 95 f.).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

  • EuGH, 18.02.1992 - C-30/90

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 12.07.1984 - 178/83

    Firma P. / Firma K.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

  • EuGH, 10.10.1996 - C-78/95

    Hendrikman und Feyen / Magenta Druck & Verlag

  • EuGH, 11.08.1995 - C-432/93

    SISRO / Ampersand Software

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1992 - C-172/91

    Volker Sonntag gegen Hans Waidmann u. a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen. - Brüsseler Übereinkommen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr.

    13 - Urteile Krombach (C-7/98, EU:C:2000:164, Rn. 22 und 23), Renault (C-38/98, EU:C:2000:225, Rn. 27 und 28), Apostolides (EU:C:2009:271, Rn. 56 und 57) und flyLAL-Lithuanian Airlines (C-302/13, EU:C:2014:2319, Rn. 47).

    Generalanwalt Alber hat dies in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Renault sehr klar ausgedrückt: "Sinn und Zweck dieser Auslegung durch den Gerichtshof ist es, eine unterschiedliche Auslegung des Übereinkommens zu verhindern" (Schlussanträge in der Rechtssache Renault, EU:C:1999:325, Nr. 58).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Renault (EU:C:1999:325, Nr. 66).

    37 - Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Renault (EU:C:1999:325, Nr. 67).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-633/22

    Real Madrid Club de Fútbol - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    49 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Renault (C-38/98, EU:C:1999:325, Nr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-7/98

    Krombach

    1979, C 59, S. 1, 46.9: - Vgl. z. B. die Schlußanträge vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-38/98 (Renault, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, insbesondere Nrn. 57 bis 67), in denen der Generalanwalt ausführt, daß der Begriff der öffentlichen Ordnung nur die fundamentalen Prinzipien umfasse und daß daher die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung der öffentlichen Ordnung nicht widersprechen würde (Artikel 27 Nummer 1), wenn das Gericht des Ursprungsstaats eine Rechtsnorm fehlerhaft ausgelegt habe.
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